Aktuell bietet die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH Produkte mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitsansätzen an. Es kann aus einer Auswahl an Fonds gewählt werden, die entweder den Anforderungen des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) oder den strengeren Anforderungen des Artikel 9 genügen. Des Weiteren bietet die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH auch „konventionelle Produkte“ im Sinne des Artikel 6 der Offenlegungs-VO an.
Finanzprodukte iSv Artikel 9 der Offenlegungs-VO („dunkelgrüne“ Produkte) besitzen ein angestrebtes Nachhaltigkeitsziel (zB die Reduktion von CO2 Emissionen) und leisten einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Bei Finanzprodukten iSv Artikel 8 der Offenlegungs-
VO („hellgrüne“ Produkte) handelt es sich um Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden, sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Diese Finanzprodukte berücksichtigen ESG-Merkmale, jedoch nicht in der
Intensität von Finanzprodukten iSv Artikel 9 der Offenlegungs-VO. Mit „konventionellen“ Finanzprodukten iSv Artikel 6 der Offenlegungs-VO werden weder nachhaltige Investition angestrebt, noch ökologische oder soziale Merkmale beworben.
Versicherungsnehmer können daher bereits jetzt in den Segmenten Aktien, Anleihen und Geldmarkt eine nachhaltige Orientierung über die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH umsetzen.
Da die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für jeden Investmentfonds unterschiedlich ausgestaltet ist und durch die entsprechende Kapitalanlagegesellschaft erfolgt, verweist die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH zusätzlich auf die produktspezifischen Offenlegungen der Website der Kapitalanlagegesellschaft. Die entsprechenden Links zu den Websites finden Sie als Anlage zu den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des jeweiligen Fonds.
Allgemeines:
Der Hintergrund der Offenlegungsverordnung ist ein Rechtsakt der EU, der dazu beitragen soll, dass mehr Kapital in nachhaltige Investitionen fließt, ein nachhaltiges und integratives Wachstum erreicht wird und finanzielle Risiken, die sich aus Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigt werden.
Der 10.03.2021 stellt den ersten Meilenstein der Entwicklung zum nachhaltigen Finanzsystem dar.
Sustainable Finance bedeutet die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit im Finanz- und Wirtschaftsbereich, insbesondere durch die Einbeziehung umweltbezogener und sozialer Erwägungen beim Investitionsprozess.
Das entspricht den ESG-Faktoren:
Die Transparenzpflichten gelten für Versicherungsanlageprodukte, die einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bieten, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist. Die Regelungen der Offenlegungsverordnung werden darüber hinaus voraussichtlich auch im Rahmen der Beratung für Altersvorsorgeprodukte gelten.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Wir verstehen unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen deren Eintreten tatsächlich oder möglicherweise im Bereich Umwelt oder in sozialer Hinsicht wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Ruf eines Unternehmens haben könnten.
Was machen wir als unabhängiger Versicherungsmakler?
Wir haben in Bezug auf diese EU-Verordnung eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, welche neben internen Maßnahmen wie der Marktbeobachtung und der laufenden rechtlichen Aus- und Weiterbildung, auch die vorvertragliche Informationspflichten gegenüber unseren Kunden umfasst, um allen erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich befürworten wir die Offenlegungsverordnung der EU und setzen folgende Maßnahmen um eine Einhaltung bestmöglich gewährleisten zu können: