Erforderliche Haftplicht- oder freiwillige Kasko-Versicherung: Wir beraten Sie!
 

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Falls etwas passiert: Wir lassen Sie im Schadensfall nicht alleine.

KFZ HAFTPFLICHT - VERSICHERUNG

Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die Verwendung und den Betrieb von Ihrem Fahrzeug.
Wesentlich hierfür ist das KFZ, nicht das Zulassungskennzeichen.


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Die KFZ-Versicherung

Deckungsumfang:
Die Befriedigung bedründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen erhoben werden.

Die Versicherungssumme gibt jenen Betrag an, bis zu dem das Versicherungunternehmen Leistungen erbringen muss. Für Schäden über die Versicherungssumme hinaus haftet der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand.

Achtung:
Bei Obliegenheitsverletzungen kann es zu Regressforderungen der Versicherungsunternehmen kommen. Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt

  • mit € 11.000,- pro Obliegenheitsverletzung (z.B. Alkoholisierung !)
  • mit höchstens € 22.000,- pro Versicherungsfall

Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.
 

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