Deckungsumfang:
Die Befriedigung bedründeter und die Abwehr unbegründeter Ersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen erhoben werden.
Die Versicherungssumme gibt jenen Betrag an, bis zu dem das Versicherungunternehmen Leistungen erbringen muss. Für Schäden über die Versicherungssumme hinaus haftet der schuldige Lenker bzw. Halter zur ungeteilten Hand.
Achtung:
Bei Obliegenheitsverletzungen kann es zu Regressforderungen der Versicherungsunternehmen kommen. Dieser Regress ist in den meisten Fällen beschränkt
Bei Prämienzahlungsverzug besteht eine unbegrenzte Regressverpflichtung.