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Die Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist ein relativ junges Angebot auf dem Versicherungsmarkt. In erster Linie soll sie der Durchsetzung eigener Rechtsinteressen dienen. Sie ist also eine "Aktivversicherung", genauer geht es um das "Drumherum" einer Rechtsstreitigkeit, so vor allem Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren, sowie Sachverständigen- und Zeugenauslagen, die in manchen Fällen mehr ausmachen können, als der Wert, um den prozessiert wird.

Beachtenswert ist vor allem die Tatsache, dass man im Strafverfahren (z.B. Körperverletzung durch einen Verkehrsunfall) auch bei Freispruch und Einstellung des Verfahrens einen Großteil der Anwaltskosten selber zu tragen hat. Der Staat vergütet lediglich einen geringen Anteil, der sich zwischen € 150,- bis € 350,- bewegt.

Deckungsumfang:

  • KFZ-Rechtsschutz: Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug z.B. Unfälle, Kauf, Werkstätte, Leasing, etc.
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Einklagen von Schadenersatzforderungen (z.B. Schmerzensgeld)
  • Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren wegen fahrlässig begangener Delikte
  • Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz: Vertragsstreitigkeiten zivilrechtlicher Art (z.B. Kauf eines defekten Fernsehers oder einer Maschine)
  • Beratungs-Rechtsschutz: Kostenlose Rechtsauskunft
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten (z.B. Kündigung, Abfertigung)
  • Sozialversicherungs-Rechtsschutz: z.B. Arbeitsunfälle, Invalidität
  • Rechtsschutz aus Erb- und Familienrecht: Streit ums Erbe, Streit ums Besuchsrecht
  • Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete: Mietverträge, Grenzstreitigkeiten etc.
  • Steuergerichts-Rechtsschutz
     

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