Deckungsumfang:
Folgende Gefahren sind in der Regel abgedeckt:
Ersetzt wird meist der Neuwert der versicherten Sache.
In der Haushaltsversicherung integriert ist die Privathaftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden aufkommt, die Sie Dritten nicht vorsätzlich zufügen.
Achtung:
Im Haushalt lebende Kinder, die volljährig sind und über ein geregeltes Einkommen verfügen, sind nicht mehr automatisch im Vertrag der Eltern mitversichert. Die Mitversicherung endet spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres.