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Krankenversicherung

Schutz bei Berufsunfähigkeit

KRANKENVERSICHERUNG

Gut geschützt auch im Krankheitsfall.


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Die private Krankenversicherung

Der Begriff "Krankheit":
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Krankheit als ein dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft nach anormaler körperlicher oder geistiger Zustand definiert.

Varianten der privaten Krankenversicherung

  • Krankenhauskosten - Zusatzversicherungen:
    Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse. Speziell für jüngere Personen ist der Abschluss einer Selbstbehaltvariante aufgrund der dafür vorgesehenen Prämienermäßigung interessant.
  • Unfallkostenversicherung:
    Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur im Falle eines Unfalles.
  • Ambulanzversicherung - Kosten ambulanter Heilbehandlung:
    Freie Arztwahl, Alternative Heilmethoden, Medikamente, Sehbehelfe, Massagen, Therapien usw.
  • Zahnbehandlungsversicherungen
  • Spitaltagegeldversicherung
  • Krankengeldversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung

Was versteht man unter "Wartezeiten"?
Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt.

  • allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
  • besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen (Zahnersatz) max. acht Monate.
  • verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung

Darüber hinaus können bei Vertragsabschluss besondere Wartezeiten für Vorerkrankungen vereinbart  werden.
 

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