Der Begriff "Krankheit":
Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wird Krankheit als ein dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft nach anormaler körperlicher oder geistiger Zustand definiert.
Varianten der privaten Krankenversicherung
- Krankenhauskosten - Zusatzversicherungen:
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse. Speziell für jüngere Personen ist der Abschluss einer Selbstbehaltvariante aufgrund der dafür vorgesehenen Prämienermäßigung interessant.
- Unfallkostenversicherung:
Ersetzt die Mehrkosten eines stationären Aufenthaltes in der Sonderklasse/Mehrbettzimmer nur im Falle eines Unfalles.
- Ambulanzversicherung - Kosten ambulanter Heilbehandlung:
Freie Arztwahl, Alternative Heilmethoden, Medikamente, Sehbehelfe, Massagen, Therapien usw.
- Zahnbehandlungsversicherungen
- Spitaltagegeldversicherung
- Krankengeldversicherung
- Auslandsreisekrankenversicherung
Was versteht man unter "Wartezeiten"?
Die Wartezeit ist ein bestimmter Zeitraum nach Versicherungsbeginn, während dessen der Versicherer keine Leistungen erbringt.
- allgemeine Wartezeit, diese beträgt drei Monate
- besondere Wartezeiten z.B. für Schwangerschaften und Entbindungen bis zu neun Monate, oder für bestimmte Behandlungen (Zahnersatz) max. acht Monate.
- verkürzte Wartezeit z.B. bei Abschluss einer Gruppenversicherung
Darüber hinaus können bei Vertragsabschluss besondere Wartezeiten für Vorerkrankungen vereinbart werden.
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