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Die Risiko-Lebensversicherung

Risikoversicherung:
Mit einer Risikoversicherung sorgt man ausschließlich für den Fall des vorzeitigen Todes vor. Nach Vertragsende besteht keine Versicherungsleistung mehr.

Er- und Ablebensversicherung:
Zum einem ist sie eine Vorsorge für den Todesfall. Zum anderen ist sie eine Form der Geldanlage, mit der man für den Erlebensfall Vorsorgekapital anspart.

Versicherung auf verbundene Leben:
Diese Form der Er- und Ablebensversicherung versichert in einem Vertrag gleich mehrere, meist zwei Personen. Dadurch sind die Prämien höher als bei einer "normalen" Er- und Ablebensversicherung auf ein Leben. Zumeist ist sie jedoch günstiger als die Prämien für zwei Einzelverträge (z.B. für Ehepartner, Geschäftspartner).

Kindervorsorge:
Die Laufzeit wird meist bis zur Beendigung des 25. Lebensjahres eines Kindes abgeschlossen. Zu diesem Termin wird die Versicherungssumme spätestens fällig.

Private Pensionsversicherung:
Die staatlich geförderten Pensionszusatzversicherung bietet nur eine eingeschränkte Verfügbarkeit des angesparten Kapitals am Ende der Laufzeit. Möchte man sein Kapital am Ende zur Gänze entnehmen, muss man für die Gewinne Kapitalertragssteuer bezahlen und die halbe staatliche Prämie rückerstatten.

Fondsgebundene Lebensversicherung:
Sie bietet Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Anlagestocks, der aus Investfondsanteilen besteht. Je nach Risikobereitschaft sind unterschiedliche Anlageklassen oder auch Einzelfonds möglich.

Zusatzversicherungen:
Sinnvolle Ergänzungen einer Lebensversicherung (wie z.B. Berufsunfähigkeitszusatz, Erwerbsunfähigkeitszusatz, Unfallzusatz, Dread Disease usw.)
 

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