Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegung

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltig­keitsbezogene Offen­legungs­pflichten im Finanz­dienst­leistungs­sektor.

Aktuell bietet die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH Produkte mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitsansätzen an. Es kann aus einer Auswahl an Fonds gewählt werden, die entweder den Anforderungen des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Offenlegungs-VO) oder den strengeren Anforderungen des Artikel 9 genügen. Des Weiteren bietet die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH auch „konventionelle Produkte“ im Sinne des Artikel 6 der Offenlegungs-VO an.

Finanzprodukte iSv Artikel 9 der Offenlegungs-VO („dunkelgrüne“ Produkte) besitzen ein angestrebtes Nachhaltigkeitsziel (zB die Reduktion von CO2 Emissionen) und leisten einen aktiven Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit. Bei Finanzprodukten iSv Artikel 8 der Offenlegungs-

VO („hellgrüne“ Produkte) handelt es sich um Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen beworben werden, sofern die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Diese Finanzprodukte berücksichtigen ESG-Merkmale, jedoch nicht in der

Intensität von Finanzprodukten iSv Artikel 9 der Offenlegungs-VO. Mit „konventionellen“ Finanzprodukten iSv Artikel 6 der Offenlegungs-VO werden weder nachhaltige Investition angestrebt, noch ökologische oder soziale Merkmale beworben. 

Versicherungsnehmer können daher bereits jetzt in den Segmenten Aktien, Anleihen und Geldmarkt eine nachhaltige Orientierung über die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH umsetzen.

Da die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken, die Bewertung der zu erwartenden Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Berücksichtigung von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen für jeden Investmentfonds unterschiedlich ausgestaltet ist und durch die entsprechende Kapitalanlagegesellschaft erfolgt, verweist die Grünsteidl Versicherungsmakler GmbH zusätzlich auf die produktspezifischen Offenlegungen der Website der Kapitalanlagegesellschaft. Die entsprechenden Links zu den Websites finden Sie als Anlage zu den „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des jeweiligen Fonds.

Neue Transparenzpflichten für Versicherungsmakler

Allgemeines:

Der Hintergrund der Offenlegungsverordnung ist ein Rechtsakt der EU, der dazu beitragen soll, dass mehr Kapital in nachhaltige Investitionen fließt, ein nachhaltiges und integratives Wachstum erreicht wird und finanzielle Risiken, die sich aus Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen ergeben, bewältigt werden.

Der 10.03.2021 stellt den ersten Meilenstein der Entwicklung zum nachhaltigen Finanzsystem dar.

Sustainable Finance bedeutet die Förderung von Transparenz und Langfristigkeit im Finanz- und Wirtschaftsbereich, insbesondere durch die Einbeziehung umweltbezogener und sozialer Erwägungen beim Investitionsprozess.

Das entspricht den ESG-Faktoren:

  • „E“ für Environment steht hierbei z.B. für Umweltverschmutzung oder -gefährdung, Treibhausgasemissionen oder Energieeffizienzthemen,
  • „S“ für Social beinhaltet Aspekte wie Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
  • „G“ für Governance wird eine nachhaltige Unternehmensführung verstanden. Hierzu zählen z.B. Themen wie Unternehmenswerte oder Steuerungs- und Kontrollprozesse.

Die Transparenzpflichten gelten für Versicherungsanlageprodukte, die einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bieten, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist. Die Regelungen der Offenlegungsverordnung werden darüber hinaus voraussichtlich auch im Rahmen der Beratung für Altersvorsorgeprodukte gelten.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Wir verstehen unter Nachhaltigkeitsrisiken Ereignisse oder Bedingungen deren Eintreten tatsächlich oder möglicherweise im Bereich Umwelt oder in sozialer Hinsicht wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Vermögenswerten bzw. auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie den Ruf eines Unternehmens haben könnten.

Was machen wir als unabhängiger Versicherungsmakler?

Wir haben in Bezug auf diese EU-Verordnung eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, welche neben internen Maßnahmen wie der Marktbeobachtung und der laufenden rechtlichen Aus- und Weiterbildung, auch die vorvertragliche Informationspflichten gegenüber unseren Kunden umfasst, um allen erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen.

Nachhaltig­keits­strategie Grünsteidl Versicherungs­makler GmbH

Grundsätzlich befürworten wir die Offenlegungsverordnung der EU und setzen folgende Maßnahmen um eine Einhaltung bestmöglich gewährleisten zu können:

  • Wir veröffentlichen und überprüfen die wichtigsten Punkte zum Thema Nachhaltigkeit auf unserer Homepage und halten diese Punkte auch regelmäßig auf dem aktuellen Stand.
  • Wir stellen jedem Kunden bei Interesse die diesbezügliche Verordnung aus dem Amtsblatt der Europäischen Union in elektronischer Form in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung (https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/2088/oj).
  • Wir fordern jene Versicherungsanstalten (Produkthersteller) mit denen wir zusammenarbeiten auf, soweit es ihnen möglich ist, uns detaillierte Produktinformationen zum Themenkonvolut Nachhaltigkeit gesondert anzugeben und diese stets am Laufenden zu halten.
  • Wir sprechen im Zuge einer Kundenberatung das Thema Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitsrisiken aktiv an.
  • An Hand von plakativen und verständlichen Beispielen erklären wir das Thema Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitsrisiken unseren Kunden.
  • Wir sprechen mögliche Auswirkungen (Chancen und Risiken) von Nachhaltigkeit sowie Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Produkte an.
  • Wir halten die Sichtweise des Kunden zum Thema Nachhaltigkeit in klarer Form fest.
  • Wir schaffen soweit es uns möglich ist Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und sozialer Merkmale bei vorvertraglichen Informationen.
  • Wir versuchen stets eine objektive Sichtweise zum Thema Nachhaltigkeit zu zeigen sowie eine klare und verständliche Sprache zu verwenden.
  • Wir überreden nicht bzw. drängen nicht unsere Kunden ein nachhaltiges Produkt abzuschließen.
  • Es gibt keine gesonderte bevorzugte bzw. benachteiligte Vergütungspolitik im Zusammenhang mit dem Thema Nachhaltigkeit.
  • Wir achten darauf, dass keine Marketingmitteilungen im Widerspruch zu den verordnungsgemäß zu veröffentlichenden Informationen stehen.
  • In internen Besprechungen reflektieren wir regelmäßig die Erfahrungen zum Thema Nachhaltigkeit und lassen dadurch nachhaltig etwaige Verbesserungen mit dem Nachhaltigkeitsthema im Zuge eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses in unsere Arbeit einfließen.

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