Erforderliche Haftplicht- oder freiwillige Kasko-Versicherung: Wir beraten Sie!
 

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Falls etwas passiert: Wir lassen Sie im Schadensfall nicht alleine.

KFZ KASKO - VERSICHERUNG

Die Kasko-Versicherung ist eine "freiwillige" Versicherung und bezahlt Schäden am eigenen Fahrzeug.


Es gibt zwei Arten von Kasko-Versicherungen:

Elementar-Kasko, auch Teil-Kasko-Versicherung genannt

Kollisions-Kasko oder Voll-Kasko-Versicherung genannt


Deckungsumfang:

  • Schäden am versicherten Fahrzeug, die der Lenker selbst verschuldet hat (Unfall)
  • Elementarschäden (Sturm-, Hagel- oder z.B. Hochwasserschäden)
  • Diebstahl des Fahrzeuges
  • Vandalismusschäden (z.B. Zerkratzen des Fahrzeuges)
  • Parkschäden (Beschädigungen durch ein unbekanntes, fremdes Fahrzeug)
  • Glasschäden (Scheiben, Lichter, Blinker, Spiegel)

Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.

Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen können im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt werden.

Achtung:
Reine Betriebsschäden (z.B. Reifenplatzer (ohne weitere Folgen), oder Rost- und Bremsschäden etc.) sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt.
 

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