Es gibt zwei Arten von Kasko-Versicherungen:
Deckungsumfang:
Die Versicherungsleistung ergibt sich aus der vertraglichen Vereinbarung, der Versicherungsvertrag legt den Umfang des Ersatzes fest.
Aufgrund besonderer vertraglicher Vereinbarungen können im Schadenfall auch Mietwagenkosten ersetzt werden.
Achtung:
Reine Betriebsschäden (z.B. Reifenplatzer (ohne weitere Folgen), oder Rost- und Bremsschäden etc.) sind in der Kaskoversicherung nicht gedeckt.