Ein plötzlich auftretender Sturm reißt das Dach des Tischlereibetriebes weg. Das folgende Gewitter richtet darüber hinaus auch in der Werkstatt einen beträchtlichen Schaden durch eindringendes Regenwasser an...
Deckungsumfang:
Im Rahmen der Sturmschadenversicherung sind folgende Gefahren versichert:
Ersetzt wird der Wert der versicherten Sache, wenn deren Zerstörung oder Beschädigung auf der unmittelbaren Einwirkung der genannten Schadenereignisse beruht oder duch die unvermeidliche Folge eines solchen Ereignisses ist (z.B. Eindringen von Niederschlagswasser). Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn Teile der versicherten oder benachbarten Gebäude oder andere Gegenstände durch das Schadenereignis auf die versicherten Sachen geworfen werden.
Achtung: Nicht auf entsprechende Vorsorge für Katastrophenschäden (Hochwasser, Erdbeben, Lawinen, etc.) vergessen!