Zwei Beispiele:
Nach der Insolvenz eines Handelsunternehmens wurde der Geschäftsführer durch mehrere Gläubiger, das Finanzamt und die Sozialversicherung auf gesamt € 1 Mio. in Anspruch genommen.
Der Geschäftsführer eines Großhandelsbetriebes wurde vom Unternehmen schadenersatzrechtlich in Anspruch genommen, da er einen unqualifizierten Mitarbeiter einstellte und dadurch dem Unternehmen ein Schaden von € 500.000,- entstanden ist.
Manager werden immer häufiger als Folge von Fehlentwicklungen in ihren Unternehmen mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe konfrontiert.
Sowohl die Gesetzgebung (z.B. Unternehmens-Reorganisations-Gesetz, etc) als auch die Rechtssprechung werden in Bezug auf Managerhaftung immer strenger. Die globale Vernetzung der Wirtschaft und die Internationalisierung der Kapitalmärkte ist nur ein Grund für die ständig steigende Anspruchsmentalität.
Ein Manager haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Privatvermögen. Er muss im Schadensfall beweisen, dass seine Entscheidungen richtig waren (Beweislastumkehr).
Optimalen Schutz bietet die Managerhaftpflichtversicherung, denn diese
Nutznießer einer Managerhaftpflichtversicherung sind einerseits die versicherte Person, da diese finanziell abgesichert ist, andererseits das versicherte Unternehmen, da dieses nunmehr die Sicherheit bekommt, dass bei einer Inanspruchnahme des Managers wegen sorglosen Verhaltens finanzielle Mittel vorhanden sind.